Wiederaufbauhilfe: Förderanträge können noch bis Juni 2026 gestellt werden

DREI FRAGEN AN… Birte Laubach, im Landeskirchenamt auch zuständig für die Antragstellung der Förderanträge zur Wiederaufbauhilfe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, zum aktuellen Stand der Förderungen nach der Hochwasser-Katastrophe von 2021.

Birte Laubach ist Ansprechperson für die Förderanträge. Foto: Tatjana Laubach

In Rösrath erfolgte jetzt der Spatenstich für den Neubau der evangelischen Kindertagesstätte Volberg. Die Kita war durch das Hochwasser im Juli 2021 schwer beschädigt worden. Möglich war der Neubau durch eine Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von 5,1 Millionen Euro. Was hat die Kirchengemeinde richtig gemacht?
Birte Laubach: Die Gemeinde Volberg-Forsbach-Rösrath hat sich zeitnah nach dem Hochwasser-Ereignis im Herbst 2021 mit mir in Verbindung gesetzt für eine Antragstellung. Auch hat die Gemeinde bei dem zu erwartenden Umfang des Kita-Neubaus schon zu Beginn einen externen Projektsteuerer beauftragt, der alle notwendigen Schritte koordinierend im Blick hat. Grundsätzlich hilft es, wenn sich die Gemeinde einig und klar ist über die notwendige Instandsetzung und die zukünftige Nutzung der beschädigten Gebäude.

Wie ist der aktuelle Stand bei den Förderanträgen?
Laubach: Bisher haben 27 Gemeinden einen Grundantrag gestellt, von denen bereits 14 mit einer Fördersumme von insgesamt rund 11,25 Millionen Euro bewilligt sind. Teilweise wurden auch schon Fördergelder an die Gemeinden ausgezahlt. Bei zwei Wiederaufbauprojekten sind die Verwendungsnachweise gestellt, bei anderen wurden Änderungsanträge zu notwendigen Mehrkosten eingereicht. Die weiteren 13 Grundanträge befinden sich in der Prüfung – hier gibt es teilweise umfangreiche Nachfragen, sodass die Bewilligung noch etwas dauert. Wichtig ist jeweils die enge Absprache mit den Kirchenkreis-Verwaltungen zu den noch offenen Punkten. Das funktioniert meist sehr gut.

Können Gemeinden auch jetzt noch Förderungen beantragen und auf was müssen sie sich einstellen?
Laubach: Ja, unbedingt. Die Frist für das Stellen des Grundantrags endet erst am 30. Juni 2026. Es ist also noch etwas Zeit. Hier empfehle ich den betroffenen Gemeinden, sich zeitnah mit mir in Verbindung zu setzen, um die für den Grundantrag erforderlichen Schritte zu besprechen. Hinweisen möchte ich darauf, dass drei Jahre nach dem Hochwasser und mit den in der Zwischenzeit gesammelten Erfahrungen sowohl auf Seiten der Antragstellenden als auch bei den Bewilligungsinstanzen das Prüfverfahren jetzt sehr detailliert und gründlich ist. Es ist also mit einer gewissen Dauer der Prüfung zu rechnen. Eine zeitnahe Antragsstellung ist unbedingt zu empfehlen. Sprechen Sie mich gerne an.

Info: Wiederaufbauhilfe beantragen

Alle vom Hochwasser im Juli 2021 betroffenen Kirchenkreise und -gemeinden können nach Maßgabe der Förderrichtlinie Wiederaufbauhilfe NRW und der Verwaltungsvorschrift Wiederaufbauhilfe Rheinland-Pfalz noch bis zum 30. Juni 2026 einen Antrag auf Wiederaufbauhilfe stellen. Mit den Ministerien in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ist abgesprochen, dass die Landeskirche an zentraler Stelle im Landeskirchenamt für ihre Kirchenkreise und -gemeinden die Förderanträge stellt. Kontakt: Birte Laubach, E-Mail: fluthilfe@ekir.de, Telefon: 0211  4562-298

  • 20.6.2024
  • Red.
  • Birte Laubach