Die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg ist vergleichbar mit einem Parlament auf politischer Ebene. Dessen Abgeordnete sind Pfarrerinnen und Pfarrer, gewählte Presbyterinnen und Presbyter der 11 Kirchengemeinden sowie berufene Mitglieder; gemeinsam leiten sie den Kirchenkreis. Zur diesjährigen Herbstversammlung kommt das Duisburger Kirchenparlament am Freitag, 7. November und am Samstag, 8. November in Meiderich zusammen. Die Tagung ist öffentlich.
Vor Beratungsbeginn versammeln sich Synodale und Gäste um 18 Uhr in der Kirche, Auf dem Damm 6, zu einem Abendmahlsgottesdienst. Es predigt Pfarrer Frank Hufschmidt. Anschließend stehen im benachbarten Gemeindezentrum die Aussprache zum Jahresbericht des Superintendenten sowie die Berichte der Gemeinden, Einrichtungen, Werke und Synodalaufträge auf der Tagesordnung.
Am Samstag hören Synodale und Gäste um 9 Uhr die Andacht von Pfarrer Sören Asmus. Anschließend stehen Sachstandsberichte zu verschiedenen Themen sowie die Haushaltsberatungen auf der Tagesordnung. Vor Beratungsende gilt es für die Synodalen, Stimmzettel zu zücken, so müssen u.a. Fachausschüsse besetzt werden und die Positionen im Kreissynodalvorstand der 2. stellvertretenden Scriba und die der Stellvertretung des 3. Synodalältesten gewählt werden.
Interessierte sind herzlich zur Feier des Gottesdienstes und zur Teilnahme an der gesamten Tagung eingeladen. Infos zum Evangelischen Kirchenkreis Duisburg, den Gemeinden und Einrichtungen gibt es im Netz unter www.kirche-duisburg.de.
Stichwort Kreissynode:
Die Kreissynode setzt sich zusammen aus Pfarrerinnen und Pfarrer, gewählten Presbyterinnen und Presbyter, die von den einzelnen Kirchengemeinden als Delegierte entsandt werden, sowie berufenen Mitgliedern. Laut Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland dürfen Theologen in einer Kreissynode nicht in der Mehrzahl sein. Die Kreissynode trifft sich in der Regel zweimal im Jahr und tagt ein oder zwei Tage.
