Patenbescheinigung, Tauf- oder Konfirmationsbescheinigung
Um welche Bescheinigungen geht es?
- Patenbescheinigung: Die Paten verpflichten sich, für eine christliche Erziehung ihres Patenkindes einzutreten. Voraussetzung für das Patenamt ist daher die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche. Diese weist man durch eine Patenbescheinigung nach.
- Taufbescheinigung
- Konfirmationsbescheinigung
- Bescheinigung über Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche
In diesen Fragen helfen Ihnen Mitarbeitende des Evangelischen Verwaltungsverbandes Rhein Ruhr weiter.
- Esra Willemsen: Schreiben Sie eine E-Mail oder rufen Sie an unter Telefon 0203 29513257.
Bitte beachten Sie: Der Kirchenkreis Duisburg kann nur Bescheinigungen über Taufen und Konfirmationen ausstellen, die in den Gemeinden des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg vollzogen wurden, bzw. über Kirchenmitgliedschaften, die in den entsprechenden Gemeinden bestehen.
Dimissoriale
Oder möchten Sie vielleicht auswärts heiraten, eine Taufe, Konfirmation oder Beerdigung in einer anderen als Ihrer Wohnsitzgemeinde vornehmen lassen? Dann benötigen Sie ein Dimissoriale. Diese Bescheinigung bekommen Sie bei Ihrer Gemeindepfarrerin / Ihrem Gemeindepfarrer. Die Kontaktadressen finden Sie auf unserer Webseite unter „Gemeinden“.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an meldewesen.duisburg@ekir.de.