Schutz vor sexualisierter Gewalt

Werden Sie los, was Sie nicht loslässt!

Betroffene sowie Zeuginnen und Zeugen sind wichtig: Wir sammeln Erkenntnisse, damit Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene in Zukunft besser geschützt werden können. Darum bitten wir Betroffene, die selber sexualisierte Gewalt im kirchlichen Umfeld erlitten haben, um Unterstützung. Berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen und informieren Sie sich über Hilfsangebote!

Wenden Sie sich vertraulich an:

  • Ansprechstelle der Evangelischen Kirche im Rheinland: Telefon 0211 4562-391 · claudia.paul@ekir.de
  • oder Zentrale Anlaufstelle.help: Telefon 0800 5040112 · zentrale@anlaufstelle.help

 


 

Sexualisierte Gewalt im kirchlichen Umfeld: Wir suchen ZeugInnen und Betroffene

Die Evangelische Kirche im Rheinland, die Kirchenkreise Moers, Duisburg und Krefeld-Viersen sowie der CVJM Kreisverband Moers gehen gemeinsam Vorwürfen sexualisierter Gewalt gegen einen inzwischen verstorbenen Mitarbeiter nach. Im gemeinsamen Aufruf vom 29.09.2025 bitten Sie Betroffene und ZeugInnen sich zu melden. Detailinfos gibt es hier im Wortlaut des Aufrufs: https://kirche-duisburg.de/inhalt/aufruf-betroffene-2025-9-29/ 

 


 

Ansprechpersonen – Haltung – PräventionSchutzkonzeptInterventionAufarbeitungWeitere Infos

 

 


Ansprechpersonen

Bei sexualisierter Gewalt stehen sowohl kirchliche als auch unabhängige Ansprechpersonen zur Verfügung. Die kirchlichen Ansprechpersonen bieten Unterstützung innerhalb der Kirche, während unabhängige Stellen eine externe Beratung ermöglichen. Beide bieten vertrauliche und unterstützende Hilfe für betroffene Personen.

 

Kirchliche Ansprechpersonen

Vertrauenspersonen

Vertrauensperson (sie sind erste Kontakte im Verdachtsfall. Sie haben eine Lotsenfunktion):

  • Ulrike Stender: E-Mail: ulrike.stender@ekir.de; Tel: 0151 65121643
  • Pfarrer Andreas Satzvey: E-Mail: andreas.satzvey@ekir.de, Tel: 0151 65158175
Fachkraft für sexualisierte Gewalt
  • Janina Simon – Fachkraft im Ev. Kirchenkreis Duisburg – Schutz vor sexualisierter Gewalt / Prävention: E-Mail: janina.simon@ekir.de; Tel: 0175/1105041
Insoweit erfahrene Fachkräfte

Eine insoweit erfahrene Fachkraft hat eine Zusatzausbildung absolviert und kann dies mit einem Abschlusszertifikat dokumentieren. Sie muss in allen Bereichen der Kindswohlgefährdung hinzugezogen werden, wenn ein Verdachtsfall auftritt.

Der Kirchenkreis benennt für sich als insoweit erfahrene Fachkraft gemäß § 8 a SGB VIII:

  • Anna Knüfer, Geschäftsführung Evangelisches Bildungswerk im Kirchenkreis Duisburg, Tel. 0203-2951-2817, E-Mail: a.knuefer@ebw-duisburg.de
  • Monika Theobald, Evangelisches Bildungswerk im Kirchenkreis Duisburg; Fachberatung Kindertageseinrichtungen und Familienzentren; Tel.: 0203 / 2951- 2805; E-Mail: theobald@ebw- duisburg.de)
Kontakt bei der Landeskirche

Die Ansprechstelle für den Umgang mit Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung bietet Betroffenen, deren Angehörigen und anderen Ratsuchenden vertrauliche Beratung an. Ansprechpartnerin Claudia Paul ist unter Tel. 0211 4562-391 erreichbar.

In der Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung (FUVSS) bei der Diakonie RWL sind Katharina Degen und Saskia Koll Ansprechpartnerinnen für Betroffene, die Anträge auf Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids stellen möchten. Erreichbar sind sie unter Tel. 0211 6398-661 und Tel. 0211 6398-477.

Die Meldestelle im Landeskirchenamt ist erreichbar unter Tel. 0211 4562-602 und per Mail an meldestelle@ekir.de. Für beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende besteht nach dem Kirchengesetz Meldepflicht bei begründetem Verdacht auf sexualisierte Gewalt.

In der Evangelischen Kirche im Rheinland gelten Leitlinien zum Umgang mit sexualisierter Gewalt/Missbrauch, es gibt klare Verfahrenswege und Hilfen für Betroffene. Hier finden Sie Positionen, Materialien und Kontakte: https://www2.ekir.de/thema/missbrauch-sexualisierte-gewalt/

Zentrale Anlaufstelle help (wird KuBuS)

 


 

Unabhängige Anlaufstellen

 

 


 

Haltung

Als Kirchenkreis Duisburg setzen wir uns für eine Kultur der Achtsamkeit und des Respekts ein, die auch eine positive Haltung zu gesunder Sexualität umfasst. Diese basiert auf gegenseitigem Einverständnis, Würde und Verantwortung. Wir schätzen die Vielfalt menschlicher Identitäten und Lebensformen und bekennen uns ausdrücklich zur Anerkennung und Unterstützung von LGBTQIA+-Personen in unserer Kirche und Gesellschaft. Jeder Mensch ist von Gott gewollt, geliebt und angenommen, unabhängig von Geschlecht, sexueller Orientierung oder geschlechtlicher Identität. In unserer kirchlichen Arbeit schaffen wir einen sicheren Raum, in dem Menschen ohne Angst vor Diskriminierung oder Übergriffen leben und ihren Glauben entfalten können.

Wir setzen uns aktiv dafür ein, dass Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene in unserer Kirche sicher sind und keine Form von Gewalt erfahren. Dabei verstehen wir es als unseren kirchlichen und gesellschaftlichen Auftrag, für den Schutz aller vulnerablen Gruppen einzutreten.

Wir sind dem biblischen Menschenbild verpflichtet, nach dem jeder Mensch als Geschöpf Gottes eine eigene unverbrüchliche Würde hat, und legen besonderen Wert darauf, die Schwachen und Abhängigen zu schützen.

Im Kirchenkreis ist die Wahrnehmung persönlicher und sexueller Grenzen gegenüber allen Personen, insbesondere gegenüber Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen, eine unverzichtbare Grundlage der Arbeit. Wir erkennen die Rechte der Kinder, Jugendlichen und anderer Schutzbefohlener nach den UN-Kinderrechtskonventionen sowie dem Grundgesetz im höchsten Maße an.

Wir setzen uns dafür ein, dass niemand Opfer von Gewalt wird und anerkennen die Sexualität von Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlene als gute Gabe Gottes, die es zu schützen gilt. Die sexuelle Selbstbestimmung jedes einzelnen Menschen ist unabdingbar, und wir bestärken Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene darin, ihre eigenen Grenzen wahrzunehmen und diese aufzuzeigen. Wir schaffen einen Rahmen zur Beachtung dieser Grenzen und sind ein Schutzraum für sie.

Dabei halten wir die Abstinenz- und Abstandsregelung von Betreuungspersonen gegenüber Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen ein.

 


 

Prävention

Prävention bedeutet, Maßnahmen zu ergreifen, um das Risiko von sexualisierter Gewalt zu minimieren und Menschen zu sensibilisieren. Unser Schutzkonzept basiert auf verbindlichen Maßnahmen, die darauf abzielen, Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und zu verhindern: Sensibilisierung und Schulung: Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden sind verpflichtet, regelmäßige Schulungen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt zu absolvieren.

Erweitertes Führungszeugnis: Alle Mitarbeitenden, die mit Schutzbefohlenen arbeiten, legen regelmäßig ein erweitertes Führungszeugnis vor, um sicherzustellen, dass keine einschlägig vorbestraften Personen in diesem Bereich tätig sind.

Selbstverpflichtung/ Verhaltenskodex: Eine verpflichtende Selbstverpflichtung sorgt für einen achtsamen und respektvollen Umgang mit Schutzbefohlenen. Sie enthält verbindliche Regeln zu Nähe und Distanz, Kommunikation und Verhalten innerhalb kirchlicher Strukturen.
Fehlerkultur und Beschwerdemanagement: Wir ermutigen zur offenen Kommunikation und stellen klare Beschwerdewege bereit, um Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Niemand soll Angst haben, Missstände anzusprechen.

Partizipation: Die Perspektiven der Kinder, Jugendlichen und weiteren Schutzbefohlenen werden wahrgenommen und auf geeignete Weise eingeholt. Rückmeldungen fließen regelmäßig in die Weiterentwicklung des Konzepts ein, beispielsweise bei der Erstellung der Potenzial- und Risikoanalyse. Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene sowie alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen werden über das bestehende Schutzkonzept informiert. Dies erfolgt durch die Internetseite, persönliche Gespräche, Druckerzeugnisse und andere Kommunikationsmittel.

Information: Alle Mitarbeitenden werden über das Schutzkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt informiert. Es ist auf der Internetseite des Kirchenkreises zugänglich und wird auf anderen Wegen der Öffentlichkeit bekannt gemacht. Bei Neueinstellungen wird bereits in der Ausschreibung und im Vorstellungsgespräch auf das Schutzkonzept hingewiesen, dessen Einhaltung erwartet wird. Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene kennen die Grundhaltung des Ev. Kirchenkreises Duisburg. Sie wissen, dass sie jederzeit ihre Anliegen ansprechen können und ernst genommen werden. Sie werden ermutigt, Fehler und Probleme anzusprechen und erhalten Unterstützung, u.a. durch ausgehängte „Mutmacher“. Vertrauenspersonen und deren Kontaktdaten sind allen zugänglich.

 


 

Schutzkonzept

Das „Kirchengesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ verpflichtet Kirchenkreise, Gemeinden und Einrichtungen unter anderem dazu, Schutzkonzepte zu erstellen und Mitarbeitende flächendeckend zu schulen. Auch der Evangelische Kirchenkreis Duisburg hat ein Schutzkonzept zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt für den Kirchenkreis entwickelt; alle Gemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises haben ebenfalls ein Schutzkonzept erstellt.

Übergeordnetes Ziel ist es, in unserer Kirche eine Kultur der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung gegenüber Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen zu vertiefen und zu leben. Durch diese Kultur soll sexualisierte Gewalt möglichst verhindert und wo sie doch geschieht, frühzeitig erkannt, angemessen behandelt und gestoppt werden.

Alle Personen im Wirkungsbereich der Kirche sollen vor sexualisierter Gewalt geschützt werden! Schutzbefohlene im Sinne des Gesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt sind insbesondere Kinder, Jugendliche, hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen, sowie minderjährige und volljährige Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen, z. B. Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Pflegebedürftigkeit, alle Menschen in der Seelsorge und Beratungskontexten.

Zielgruppe

  • alle im Kirchenkreis und dessen Gemeinden und Einrichtungen Tätigen (alle Leitungskräfte, Pfarrer*innen und Kirchenbeamte, beruflich und ehrenamtlich Tätigen)
  • alle Schutzbefohlenen (insbesondere Kinder, Jugendliche, hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen sowie Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen. Dazu zählen auch z. B. Mitarbeitende oder andere erwachsenen Nutzer der Angebote des Kirchenkreises.)
    Angehörige von Schutzbefohlenen
  • Personen, die verdächtig werden
  • Personen, die Hinweise auf sexualisierte Gewalt geben (möchten) Personen, die bei der Aufklärung von Fällen Verantwortung übernehmen
  • Personen, die sich über das Thema informieren möchten

Downloads

 

Schulungen

Um alle Mitarbeitenden bestmöglich für das Thema Prävention zu sensibilisieren, bieten wir drei Schulungsarten an. Die Basisschulung richtet sich an Mitarbeitende mit nur gelegentlichem Kontakt zu Schutzbefohlenen. Die Intensivschulung vertieft diese Inhalte und ist für alle vorgesehen, die regelmäßig und intensiver mit Kindern, Jugendlichen oder anderen Schutzbefohlenen arbeiten. Die Leitungsschulung richtet sich speziell an Verantwortliche mit Leitungsaufgaben und behandelt zusätzlich Themen wie Personalführung, institutionelle Aufarbeitung und rechtliche Verantwortung.

Die genauen Inhalte der einzelnen Schulungen können dem Formular „Schutzkonzept EvKK_DU Anlage 4 – Übersicht der Schulungen“ entnommen werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Simon: janina.simon@ekir.de.


 

Intervention

Intervention bedeutet das sofortige und angemessene Eingreifen bei Verdachtsfällen, um betroffene Personen zu schützen und mögliche Täter*innen zu stoppen. Sollte es trotz aller Schutzmaßnahmen zu Verdachtsfällen kommen, greifen festgelegte Interventionsstrukturen:
Vertrauenspersonen: Wir haben geschulte Vertrauenspersonen benannt, die erste Anlaufstelle für Betroffene und Hinweisgebende sind. Sie sind verpflichtet, Hinweise vertraulich zu behandeln und geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Meldepflicht: Alle Mitarbeitenden sind verpflichtet, Verdachtsfälle der zuständigen Meldestelle zu berichten. Die Meldung erfolgt unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte, aber mit der klaren Verantwortung, potenzielle Gefährdungen nicht zu ignorieren.

Interventionsteam: Ein fachkundiges Team bewertet Verdachtsfälle und leitet angemessene Maßnahmen ein. Dabei werden alle relevanten Akteure eingebunden, um Schutzmaßnahmen schnell und effektiv umzusetzen.

Interventionsleitfaden: Ein strukturierter Plan sorgt dafür, dass im Verdachtsfall angemessen gehandelt wird. Er enthält klare Handlungsanweisungen zum weiteren Vorgehen, um die betroffenen Personen zu schützen und mögliche Täter*innen zu stoppen.


 

Aufarbeitung

Aufarbeitung bedeutet, dass Fälle von sexualisierter Gewalt nachträglich untersucht und analysiert werden, um aus Fehlern zu lernen und zukünftige Vorfälle zu verhindern. Dazu gehören:

  • Transparenz: Fälle werden gründlich dokumentiert und Verantwortlichkeiten geklärt. Unterstützung der Betroffenen: Betroffene erhalten umfassende Hilfe und Beratung.
  • Strukturelle Verbesserungen: Organisationale Abläufe werden überprüft und angepasst, um Wiederholungen zu verhindern.
    Rehabilitierung: Unterstützung für Betroffene und zu Unrecht Verdächtigte Rehabilitierung umfasst Maßnahmen zur Wiederherstellung der Würde und Integrität sowohl der Betroffenen als auch von zu Unrecht Verdächtigten.
  • Dies beinhaltet:
  • Unterstützung der Betroffenen: Sie erhalten psychologische und seelsorgerische Begleitung zur Verarbeitung des Erlebten.
  • Rehabilitation unschuldig Verdächtigter: Falls eine Person zu Unrecht beschuldigt wurde, sorgen wir für eine angemessene Klarstellung und Entlastung

 


Weitere Informationen
Presseartikel