Menschen, die aus einer Kirche ausgetreten sind und in die evangelische Kirche eintreten oder wiedereintreten möchten, können dies ganz einfach bei ihrem Gemeindepfarrer oder ihrer Gemeindepfarrerin vor Ort tun (s. https://kirche-duisburg.de/thema/gemeinden/).
Für Manche ist es aber eine Hemmschwelle, in ihrer Ortgemeinde wiedereinzutreten. Sie können sich stattdessen an eine Kircheneintrittsstelle wenden. Der Eintritt dort ist unkompliziert und unbürokratisch: Ein vertrauliches Gespräch, Vorlage des Personalausweises, Ausfüllen eines Formularblatts – das ist im Grunde schon alles.
In Duisburg freut sich die Wiedereintrittsstelle in der Salvatorkirche auf Ihren Besuch!
- Salvatorkirche, Burgplatz, 47051 Duisburg
(direkt neben dem Rathaus in der Innenstadt)
www.salvatorkirche.de - jeden Freitag von 14 bis 17 Uhr ist eine Pfarrerin oder ein Pfarrer vor Ort
- Informationen zum Eintritt bekommen Sie dienstags bis samstags von 9 bis 17 Uhr durch das Präsenzteam der Salvatorkirche
Der Eintritt kostet nichts
Fürs Beten auch noch Geld bezahlen? Das wäre eine kurze Rechnung. Aber die Solidarität mit Arbeitslosen, Schwangerenberatung, Schuldnerberatung, Seniorenbetreuung, Kindertagesstätten und Jugendfreizeiten, Musik und Kultur – all das kostet Geld. All das gehört zu unserem Angebot für eine menschenfreundliche Gesellschaft. Und nicht zuletzt die Gottesdienste: für Kinder, für Familien, bei Taufen, bei Hochzeiten, bei Beerdigungen. Menschen in Gemeinde, Diakonie und vielen weiteren Diensten machen eine Menge los! Auch für Sie. Der Eintritt kostet nichts.
Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohnsteuer oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer bezahlen. Sie beträgt in NRW zurzeit neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Denn die Kirche kann nicht ohne finanzielle Mittel existieren. Durch die Koppelung an die Steuer nimmt die Kirche Rücksicht auf die finanzielle Leistungskraft des Einzelnen: Wer zum Beispiel in der Ausbildung ist, arbeitslos oder Rentner und kein zu versteuerndes Einkommen hat, der zahlt auch keine Kirchensteuer.
Rechte und Pflichten
- Sie können am Abendmahl teilnehmen.
- Sie können Patin oder Pate werden.
- Sie haben Anspruch auf seelsorgliche Begleitung sowie auf die kirchlichen Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
- Sie können an Presbyteriumswahlen und Gemeindeversammlungen teilnehmen.
- Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche und leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten.
- Mit der Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche in Deutschland und gehören zur weltweiten Gemeinschaft aller Christinnen und Christen.