Pressemitteilung

Amtseinführung des Superintendenten durch Präses

Auf der Online-Tagung der Synode des Duisburger Kirchenkreises am 12. Juni gab es ganz gewollt einen Moment lang ein Gewirr von über 90 Stimmen gleichzeitig...

  • Nr. Pressemitteilung
  • 21.06.2021
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Auf der Online-Tagung der Synode des Duisburger Kirchenkreises am 12. Juni gab es ganz gewollt einen Moment lang ein Gewirr von über 90 Stimmen gleichzeitig: Als Dr. Thorsten Latzel, Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, die Abgeordneten des Kirchenparlamentes bat, ihre Mikrofone freizuschalten und mit den Worten „Ja, mit Gottes Hilfe“ zu bestätigen, was sie vorab gefragt wurden.

„Seid ihr bereit, Christoph Urban als euren Superintendenten anzunehmen, wollt ihr ihn in seinem Dienst unterstützen und ermutigen, und versprecht ihr, mit ihm zusammen dem Aufbau der Kirche zu dienen?“ Die Stimmen wurden zum Chor und antworteten, wie gefragt, und auch der neue Superintendent des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg antwortete mit gleichen Worten auf die ihm gestellte Frage: „Lieber Christoph Urban, bist du bereit, den Dienst des Superintendenten im Kirchenkreis Duisburg zu übernehmen, mit der Synode, dem Kreissynodalvorstand und allen, die im Kirchenkreis und in den Gemeinden Dienst tun, zusammenzuarbeiten und dein Amt so zu führen, wie du es bei der Ordination versprochen hast, zur Ehre Gottes und zum Wohl der Kirche, so bezeuge es vor Gott und dieser Gemeinde mit deinem ‚Ja, mit Gottes Hilfe‘“.

Mit Synodenmitgliedern und Gästen betete Präses Dr. Latzel für Superintendent Urban, der seinen Dienst in Duisburg zwar bereits im Dezember 2020 angetreten hatte, aber wegen des Pandemiegeschehens noch nicht offiziell in dieses Amt eingeführt werden konnte: „Guter Gott, wir bitten dich: Gib ihm den Heiligen Geist, dass er deine Botschaft aufrichtig verkündet und deiner Kirche nach deinem Willen dient. Bewahre ihn in Anfechtung und Zweifel. Schenke ihm Mut und Klarheit. Gib ihm Geschick, Menschen ins Gespräch zu bringen, Gegensätze zu überbrücken und den Ausgleich zu fördern. Erhalte die Kirche und alle, die ihr dienen, in deiner Treue, bis an den Tag, an dem du dein Reich vollenden wirst in Herrlichkeit. Das bitten wir durch Jesus Christus, unsern Herrn und Bruder.“ Die festliche Amtseinführung wurde gemeinsam mit dem Gottesdienst, in dem Pfarrerin Sara Randow predigte – zu lesen ist die Predigt als PDF auf dieser Seite unten – und Kirchenmusiker Daniel Drückes musizierte, trotz der Internetübertragung im Rahmen einer Videokonferenz zu einem besinnlichen Auftakt der Tagung des evangelischen Kirchenparlamentes in Duisburg. Dessen Abgeordnete sind Pfarrerinnen und Pfarrer, gewählte Presbyterinnen und Presbyter der 15 Kirchengemeinden sowie berufene Mitglieder, die als Synode gemeinsam den Kirchenkreis leiten.

Auf der Tagesordnung standen zahlreiche für den Evangelischen Kirchenkreis Duisburg notwendige Wahlen: Die Mitglieder der Synode – 39 Theologeninnen und Theologen sowie 60 Nicht-Theologinnen und Nicht-Theologen sind es derzeit – entscheiden mit ihren Stimmen über die Besetzung verschiedenster Positionen im Kreissynodalvorstand. Dieser leitet den Kirchenkreis im Auftrag der Kreissynode, sorgt für die Ausführung der Beschlüsse der Kreissynode, berät die Gemeinden, leitet die kreiskirchlichen Einrichtungen und sorgt für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Kirchenkreises. So wählte die Kreissynode Pfarrerin Esther Immer mit großer Mehrheit in die Position als 1. Stellv. Skriba. Für die Position der 2. Stellv. Skriba wurde Pfarrerin Dörthe Lahann und für die Position der 6. Synodalältesten Edelgard Tum sowie Anette Gebauer-Berlinghof als deren Stellvertretung gewählt.

Zudem beschlossen die Synodalen Rahmenrichtlinien zum Sitzungswesen, das von großer Bedeutung für die Leitung auf kreiskirchlicher Ebene ist. Die Richtlinien sollen Teil einer noch zu erarbeitenden übergeordneten Digitalstrategie des Kirchenkreises werden, doch die Richtung steht fest: Gremiensitzungen innerhalb des Kirchenkreises sollen in der Regel als Videokonferenzen stattfinden, Unterlagen sollen möglichst auf elektronischem Wege verschickt und nicht gedruckt werden. „Die Kreissynode lassen wir unberührt, da treffen wir uns alle vor Ort“ betonte Superintendent Dr. Urban und fügte hinzu: „Ich persönlich freue mich schon sehr auf meine erste Präsenzsynode.“ An der digitalisierten Art des Sitzungswesens, das man während der Pandemie kennenlernte, komme man aber in Zukunft nicht herum, unterstrich Superintendent Urban und gab zu bedenken, dass dessen Vorteile nicht nur ökonomischer Natur seien – wie die Zeitersparnis durch Wegfall von Anreisewegen oder die Geldersparnis durch Wegfall von Papier- und Druckkosten. Vielmehr stünde es der Kirche gut an, durch diese Änderung im Sitzungswesen einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Schöpfung zu leisten.

Auf der Synodentagung gab Pfarrerin Ute Sawatzki, Skriba des Kirchenkreises, einen Zwischenstand zur Erstellung eines Schutzkonzepts zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt  für den Kirchenkreis. Alle Gemeinden und Einrichtungen des Kirchenkreises sind gehalten, ebenfalls ein Schutzkonzept zu erstellen, spätestens bis zum 30. Juni 2022.  Das Konzept des Kirchenkreises ist dabei ein entscheidendes Element und eine der Arbeitsgrundlagen. So sieht es das Kirchengesetz der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt vor, das alle Kirchenkreise und Gemeinden der Landeskirche umsetzen. Besonders wichtig an dem Gesetz ist, dass es sich nicht nur auf Kinder und Jugendliche bezieht, sondern auch auf andere „Schutzbefohlene“ also auch auf Erwachsene, die in irgendeiner Weise in Abhängigkeit leben, z.B. Menschen in Pflegeinrichtungen, behinderte Menschen aber auch alle, die seelsorglich betreut werden und letztlich auf alle Mitarbeitenden. Herzstück des Gesetzes ist unter anderem die Pflicht, Risikoanalysen für die eigenen Räumlichkeiten und Strukturen zu erstellen und Selbstverpflichtungen von allen Mitarbeitenden und erweiterte Führungszeugnisse für viele der Mitarbeitenden einzufordern. Die Details des Schutzkonzeptes werden derzeit noch in einer Arbeitsgruppe abgestimmt. „Das Gesetz ist ein wichtiger und absolut notwendiger Schritt“ betonte Pfarrerin Sawatzki am Schluss ihres Berichtes. „Sexualisierte Gewalt darf in unserer Kirche keinen Platz haben und alles, was man tun kann, um sexualisierte Gewalt präventiv zu verhindern und im Verdachtsfall angemessen aufzuarbeiten und so uns anvertraute Menschen zu schützen, ist jeder Mühe wert.“

Grünes Licht gaben die Stimmberechtigten mit ihrem Votum auch für die Einrichtung einer Stelle für Kirchenmusik auf Kirchenkreis-Ebene. Das besondere an ihr ist, dass die Verantwortung für die Stelle zwar beim Kirchenkreis angesiedelt ist, die Finanzierung der Stelle übernehmen die drei evangelischen Südgemeinden Wanheim, Wanheimerort und Trinitatis und der Kirchenkreis anteilig und gemeinsam. Besetzt wird die 100%-Stelle durch Daniel Drückes. Der studierte Pop-Kantor übernimmt dabei u.a. die Betreuung von Chören in den Gemeinden, musikalische Gottesdienstbegleitungen in Gemeinden und Kirchenkreis aber auch koordinierende Aufgaben der Kirchenmusik und die Umsetzung neuer Kirchenmusikprojekte auf Kirchenkreisebene. Die Kooperation von Gemeinden und Kirchenkreisen bei der Einrichtung von Arbeitsstellen ist neu. Dass sich aber Gemeinden Stellen teilen, um durch gemeinsame Mitarbeitende wichtige Aufgaben vor Ort aufrechterhalten können, wird in Duisburg schon längst praktiziert. Für Superintendent Dr. Urban sind beides Zukunftsmodelle, da sie eine gute Möglichkeit effektiver Personalplanung unter einem gemeinsamen Dach darstellen: „Diese Zusammenarbeit sorgt dafür, dass die Menschen aller Generationen weiterhin ein vielfältiges Gemeindeleben haben können und das Angebot erhalten, Begleitung in den Lebensphasen zu erfahren.“

Schließlich gaben die Delegierten aus Kirchenkreis und Gemeinden ihre Stimmen für die Besetzung von sechs Fachausschüssen und zwölf Synodalausschüssen – teils mit zusätzlichen Wahlen für die jeweiligen Vorsitze – ab. Besetzt wurden u.a. die Synodalausschüsse „Gottesdienst, Theologie und Kirchenmusik“, „Seelsorge“, „Diakonie, Arbeitswelt und Sozialethik“ oder „Frieden, Gerechtigkeit und Bewahrung der Schöpfung“.

Die Tagung endete gegen 16 Uhr – verbunden mit der Hoffnung aller, dass die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg bei den nächsten turnusmäßigen Beratungen im November dieses Jahres in einer Kirche vor Ort und nicht im Internet zusammenkommt – wenn das Pandemiegeschehen dies zulässt. Informationen zum Evangelischen Kirchenkreis Duisburg und den Gemeinden gibt es im Netz unter www.kirche-duisburg.de.

  • Rolf Schotsch
  • Rolf Schotsch