Pressemitteilung

Die wichtigsten Ergebnisse der Tagung der Duisburger Synode

  • Nr. Pressemitteilung
  • 04.06.2023
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Bei der diesjährigen Frühjahrsversammlung der Synode des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg ging es u.a. um die Gründung eines „Duisburger Netzwerkes Kirchenasyl“, einen Appell an die Stadt Duisburg, schnell eine neue Baumschutzsatzung zu erstellen, um Beschlüsse zur Einrichtung zweier Vollzeitstellen für die kreiskirchliche Kinder- und Jugendarbeit, um einen Bericht zu den schwierigen Perspektiven der Kita-Finanzierung und um das Besetzungsverfahren der Stelle Geschäftsführung des Diakonischen Werkes.

Eine Baumschutzsatzung für Duisburg

Die Abgeordneten des Kirchenparlamentes votierten einstimmig dafür, die Stadt in einem Beschluss aufzufordern, schnellstmöglich eine neue, aktuelle für alle – auch die Stadt selbst – gültige Satzung zum Schutz des vorhandenen Baumbestandes der Stadt Duisburg zu erstellen. Eingebracht hatte den Antrag die Evangelische Kirchengemeinde Ruhrort-Beeck, deren Vertreter Presbyter Oliver Teichert  eindrücklich begründete, warum ihnen der Baumbestandsschutz für die Gemeinde so am Herzen liegt: Derzeit könne die Gemeinde auf ihren Grundstücken ohne große gesetzlichen Hindernisse selbst große Bäume fällen lassen. Manche Mieter würden auch dazu drängen. Doch das Leitungsgremium der Gemeinde lehnt dies ausdrücklich ab, weil die mächtigen Pflanzen Teil der schützenswerten Schöpfung seien, weil der aktuelle Baumbestand als Lunge Duisburgs nicht ohne weiteres dezimiert werden dürfe. Es gebe durchaus andere Kommunen, die praktikable Baumschutzsatzungen erlassen hätten, die auch Ausnahmegenehmigungen für das Fällen von großen Bäumen vorsehen. Leider seien diese noch in der Minderheit und leider gehöre Duisburg nicht mehr dazu. Viele Synodale nickten zustimmend auch bei dem Hinweis, dass in Duisburg zusätzlich zu den vorhandenen Programmen, wie z.B. kleine Pflanz-Bäume an Bürgerinnen und Bürger zu verschenken, schnell und endlich eine Baumschutzsatzung kommen müsse. Damit in der Stadt nicht darauf gewartet werden muss, bis die Setzlinge zu Bäumen heranwachsen und in der Zwischenzeit alte Bäume ohne große Hürden abgeholzt werden könnten. Der beschlossene Appell der Synode wird nun in den nächsten Tagen dem Büro des Oberbürgermeisters überstellt.

Tags zuvor hatte Oberbürgermeister Sören Link bei seinem Grußwort zur Synodentagung in der Meidericher Kirche das Thema Baumschutz in Duisburg angesprochen. Er sei sich nicht sicher, ob es eine kommunale Baumschutzverordnung geben werde. Es gebe aber das Besterben, den Baumbestand zu erhalten und auszubauen. „Seien Sie sicher, dass ich dieses Ziel mit der Politik teile.“

Zur Kita-Finanzierung

Gespannt verfolgten die Synodalen die Ausführungen von Dr. Marcel Fischell, dem Geschäftsführer des Evangelischen Bildungswerkes Duisburg, zu den inzwischen abgeschlossenen Verhandlungen zur Übernahme der Trägeranteile Kindertageseinrichtungen durch die Stadt Duisburg. Sie führten zu dem Ergebnis, dass die Stadt Duisburg unbefristet 60% des KiBiZ (Kinderbildungsgesetz)-Trägeranteils für alle freien Kita-Träger übernimmt. Das sei ein Plus an Planungssicherheit. Möglich sei dies nur durch die konstruktiven Gespräche aller Vertreter der Wohlfahrtspflege aus Duisburg, der Kommunalpolitik und dem zuständigen Dezernat und Jugendamt. Für die Verhandlungsbemühungen und die Erläuterungen gab es Applaus und Dank von der Synode. Doch Dr. Fischell blickt mit Sorge in die Zukunft: Er sieht große Probleme auf alle Kita-Träger zukommen, denn aufgrund der Lohnerhöhungen und den weiteren Erhöhungen der Betriebskosten steigen die Kosten und damit auch die Trägeranteile. Es werde auch in Zukunft eine große Herausforderung bleiben, die Trägeranteile aufzubringen. Genau diese seien das grundsätzliche Problem. Deshalb gehörten die Trägeranteile, die das Kinderbildungsgesetz des Landes NRW vorschreibt, abgeschafft. „Unsere Gesellschaft benötigt dringend qualitativ gute Kita-Plätze. Die Träger, wie die evangelische Kirche, die bereit sind, hier ihren nicht geringen Beitrag für unsere Gesellschaft und für die Kinder zu leisten, müssen ihr Engagement auch noch in Teilen selbst bezahlen. Das ist komplett unverständlich.“ Dr. Fischell wolle weiterhin dieses Unverständnis und den Handlungsdruck über die evangelische Kirche und Diakonie auf die Landesebene vortragen, um auf die Regierung von Ministerpräsident Wüst einzuwirken, den Trägeranteil endlich abzuschaffen. Bei der katholischen Kirche auf Bistumsebene vermisse er diese entschlossene Haltung.

Besetzungsverfahren der Geschäftsführung des Diakonischen Werkes Duisburg

Ein Thema der Tagung war das Besetzungsverfahren der Geschäftsführung des Diakonischen Werkes Duisburg. Aus einigen Gemeinden gab es Kritik, u.a. daran, dass Beschlüsse zur Wiederbesetzung der Stelle und dabei insbesondere die Reduktion des Stellenumfangs von 100 auf 50% die Synode und nicht der Kreissynodalvorstand hätte treffen müssen. Superintendent Dr. Christoph Urban informierte, dass eine vom Kreissynodalvorstand vor der Synodentagung erbetene Prüfung durch die Landeskirche ergeben hat, dass das Verfahren grundsätzlich nicht zu beanstanden sei. Die Reduzierung des Stellenumfangs hätte jedoch laut Landeskirche aufgrund der herausgehobenen Position eines Beschlusses der Synode bedurft. Deshalb seien die vom Kreissynodalvorstand getroffenen Beschlüsse zur Stellenreduktion und zur Besetzung mit Pfarrer Martin Winterberg „schwebend unwirksam“.

In der Aussprache gab es Stimmen, die dem Kreissynodalvorstand u.a. mangelnde Information und Transparenz sowie permanente Korrekturen beim Besetzungsverfahren der Leitung des Diakonischen Werkes – aber auch bei anderen Themen – vorwarfen. Dem schloss sich der Vorschlag an, dass die Synode offen und geschwisterlich darüber diskutieren müsse, ob die Stelle der Leitung des Diakonischen Werkes 100% oder 50% Umfang haben solle, „Was ist uns die Position wert? Wie wichtig ist uns dieses Arbeitsfeld als Schnittstelle zu Wohlfahrtsverbänden und Kommunal- und  Sozialpolitik?“ hieß es. Andere Stimmen erinnerten daran, dass hier zwar ein Fehler passiert sei. Dieser sei aber zu heilen.

Superintendent Dr. Urban bat die Synode für den entstandenen Verfahrensfehler um Entschuldigung, auch für die entstandene Folge, dass dadurch die Stelle der Geschäftsführung des Diakonischen Werkes Duisburg bis mindestens ins nächste Jahr hinein weiterhin unbesetzt bleibt. Zum Schluss der Diskussion dankte er „für die Geschwisterlichkeit, die ich in der Diskussion gespürt habe, trotz der Härte in der Sache.“ Die Kritik und auch die Anregung der Synode, Wege zu finden und vorzuschlagen, wie die Zusammenarbeit von KSV und Synode zu verbessern ist, nehme er in den Kreissynodalvorstand mit.

Für das Besetzungsverfahren ergibt sich folgende Vorgehensweise: Jetzt soll die Kreissynode im Herbst 2023 über den künftigen Stellenumfang der Geschäftsführung des Diakonischen Werkes Duisburg entscheiden. Der Kreissynodalvorstand bereitet hierzu eine Vorlage vor. Der Fachausschuss Finanzen, der Synodalausschuss Diakonie, Arbeitswelt und Sozialethik, die Arbeitsgruppe Aufgabenkritik sowie die Diakonische Konferenz werden um Voten bis 10.9.2023 gebeten.

Netzwerk Kirchenasyl

Still wurde es auf der Synodentagung, als es um das Thema Kirchenasyl ging. Mit der Erklärung, dass es auch in der Zukunft die Notwendigkeit geben werde, Kirchenasyl zu gewähren, beschlossen die Abgeordneten des Kirchenparlamentes einstimmig, die Gemeinden dabei zu unterstützen. Dazu soll ein „Duisburger Netzwerkes Kirchenasyl“ gegründet werden, das Personen verbinden soll, die sich ehrenamtlich für Menschen im Kirchenasyl einsetzen, sie betreuen und begleiten. Der ehrenamtliche Einsatz des Netzwerkes soll die Kirchengemeinden, die Kirchenasyl gewähren, entlasten und unterstützen. Das Duisburger Netzwerk sollte dabei eng mit dem „Ökumenischen Netzwerk Asyl in der Kirche in NRW e.V.“ zusammenarbeiten. Notwendig sei das lokale Netzwerk, so Pfarrer Andreas Satzvey, bei der Einbringung des Antrags, weil einige Gemeinden gerne Kirchenasyl gewähren würden, aber schlichtweg die Menschen fehlen, die hier unterstützen könnten. Andererseits gebe es Leute in anderen Gemeinden bzw. in der Stadt, die Zeit hätten und gerne helfen würden. Die Koordination soll dieses Netzwerk übernehmen. Es sei nicht dessen Aufgabe, zu prüfen, wann und wo ein Kirchenasyl sinnvoll sei; dies würden übergeordnete Gremien sowie Juristen vorab rechtlich untersuchen. Das Hilfeorientierte Netzwerk Kirchenasyl soll in der zweiten Hälfte dieses Jahres starten, und zwar mit einem Infotag – für Gemeinden und weitere Interessierte, die mithelfen möchten.

Investition für die Zukunft – zwei Stellen für die kreiskirchliche Kinder- und Jugendarbeit

Dass die Synode der kreiskirchlichen Kinder- und Jugendarbeit große Bedeutung beimisst, bewies sie mit dem Beschluss, zusätzliches Geld in die Hand zu nehmen und die Stellenausstattung in diesem Bereich von einem auf gleich zwei Vollzeitäquivalente zu verdoppeln. Die Hoffnung dabei ist, dass die Attraktivität eines Kollegiums, welches das Arbeitsfeld kreativ mit anderen Verantwortlichen gestalten kann, zu vielen Stellenbewerbungen führt – denn die eine bereits eingerichtete Stelle ist seit fünf Jahren unbesetzt. Die neue Kinder- und Jugendarbeit im Kirchenkreis könne dann stärker wichtige Koordinationsfunktionen übernehmen und gemeinsam mit Trägern von Kinder- und Jugendarbeit aus den Gemeinden vernetzt werden. Die weitreichende Entscheidung hat mit der geplanten Verdoppelung der Personalkosten auch weitreichende Folgen für den Haushalt – dessen waren sich die Synodalen bei der Abstimmung bewusst. Daher haben sie auch beschlossen, dass eine Rücklage für die Finanzierung der zweiten Stelle für die nächsten Jahre gebildet werden soll. Ein Vorschlag, wie die Finanzierung dieser Stelle in den Folgejahren gewährleistet werden kann, soll auf der Herbstsynode vorgestellt werden. Die beiden Stellen aber sollen jetzt ausgeschrieben und baldmöglichst besetzt werden.

Allgemeine Infos zur Synode

Die Kreissynode leitet den Kirchenkreis. Sie setzt sich zusammen aus Pfarrerinnen und Pfarrern und gewählten Presbyterinnen und Presbytern, die von den einzelnen Kirchengemeinden als Delegierte entsandt werden sowie berufenen Mitgliedern. Die Zahl der Theologinnen und Theologen darf dabei die der Nicht-Theologinnen und Nicht-Theologen nicht überschreiten. Die Kreissynode trifft sich in der Regel zweimal im Jahr und tagt ein oder zwei Tage. Die Tagungen sind öffentlich. Zur nächsten Tagung kommt die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg am 10. Und 11. November 2023 zusammen.

Der Kreissynodalvorstand leitet den Kirchenkreis im Auftrag der Kreissynode. Der Kreissynodalvorstand sorgt für die Ausführung der Beschlüsse der Kreissynode und berichtet ihr über seine Tätigkeit, berät die Gemeinden, leitet die kreiskirchlichen Einrichtungen und sorgt für eine ordnungsgemäße Verwaltung des Kirchenkreises.

Infos zum Evangelischen Kirchenkreis Duisburg, den Gemeinden und Einrichtungen gibt es im Netz unter www.kirche-duisburg.de.

 

  • Rolf Schotsch
  • Rolf Schotsch