Die Tagung der Synode, dem Parlament des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg, am letzten Samstag in Meiderich wurde zu einem großen Wiedersehen für viele Pfarrerinnen und Pfarrer, gewählte Presbyterinnen und Presbyter der 15 Kirchengemeinden sowie berufene Mitglieder, denn die knapp 100 Abgeordneten kamen wegen der Pandemie erstmals seit November 2019 zu einer gemeinsamen Sitzung in einem Gotteshaus und nicht per Videokonferenz zusammen. Viel Zeit für den persönlichen Austausch blieb jedoch kaum, denn nach dem Abendmahlsgottesdienst in der Meidericher Kirche galt es, im benachbarten Gemeindehaus viele Tagesordnungspunkte zu diskutieren, beschließen und abzuarbeiten.
So stimmten die Synodalen für die Gründung eines Verwaltungsverbandes Rhein-Ruhr und beschlossen auch eine entsprechende Satzung. Wenige Stunden später stimmten die Abgeordneten des evangelischen Kirchenparlamentes in Dinslaken auf ihrer gleichzeitig laufenden Tagung für die gleichen Beschlüsse, denn erst die parallelen Voten ermöglichen nun den Zusammenschluss der Verwaltungsämter der Evangelischen Kirchenkreise Dinslaken und Duisburg. So soll ein großer kirchlicher Dienstleister mit ca. 80 Mitarbeitenden gebildet werden, der für die insgesamt 23 Kirchengemeinden sowie Einrichtungen und Dienste beide Kirchenkreise Verwaltungsaufgaben wie z.B. Sitzungsbegleitungen, Gebäudemanagement, Personalverwaltung oder Finanzplanungen übernimmt. „Die eigentliche Arbeit beginnt erst jetzt“ betont Svenja Stepper, Leiterin des Duisburger Verwaltungsamtes. Zusammen mit ihrer Kollegin Sandra Sommer aus Dinslaken wird die Kirchenoberverwaltungsrätin im Verwaltungsverband eine Doppelspitze bilden und in drei Jahren – so ist die Zielsetzung – gemeinsam mit den Mitarbeitenden in der Detailplanung Aufgaben, Arbeitsabläufe oder die eingesetzte Software aufeinander abstimmen. „Es liegt also noch ein größerer Teil des Weges vor uns“ sagte sie den Synodalen offen. „Von den Effekten sollten aber mittelfristig alle profitieren: Die Gemeinden, Einrichtungen und Dienste, die in Zeiten geringer werdender Kirchensteuermittel einen guten Verwaltungsservice zu vernünftigen Kosten bekommen. Aber ebenso die Mitarbeitenden, die ihre Arbeit unter guten und flexiblen Bedingungen durchführen können und deren Arbeitsplätze dadurch krisensicherer werden.
Dem Vorschlag zur gemeinsamen Wahrnehmung der Notfallseelsorge mit den Evangelischen Kirchenkreisen Dinslaken, Kleve, Moers und Wesel hat sich die Duisburger Synode nicht anschließen können. In der intensiven Diskussion kamen die Probleme der Besetzung dieses Dienstes von Pfarrerinnen und Pfarrern sowie Ehrenamtlichen zur Sprache. Diese Schwierigkeiten seien auch durch eine Organisation der Notfallseelsorge über Stadtgrenzen hinaus und eine extra dafür einzurichtende Stelle zur Koordination der Dienste nicht zu lösen, bemerkten einige Synodale. Einig waren sich jedoch alle, dass das Thema Notfallseelsorge dringend in den Duisburger Gremien beraten werden muss, denn das Arbeitsgebiet sei an der Grenze zum Kollaps. Superintendent Dr. Urban weiß, dass unbedingt Lösungen gesucht werden müssen. Der Auftrag der Kirche sei es, mit der Notfallseelsorge allen Menschen beizustehen, die plötzlich in eine lebensverändernde Notlage geraten. „Wir müssen aber auch darüber sprechen, wie wichtig uns dieses Arbeitsgebiet ist. Und wenn es uns besonders wichtig ist, müssen wir auch entsprechende Mittel bereitstellen und entsprechende Strukturen schaffen.“
Weiteres Synodenthema war die Reorganisation der Arbeit für und mit Kindern und Jugendlichen im Kirchenkreis Duisburg. Seit dem Ruhestand des Jugendreferenten konnte die vakante Stelle nicht wieder besetzt werden. Verantwortliche und Gremien der Kinder- und Jugendarbeit haben daher drei Modelle skizziert, nach denen eine zukünftige kreiskirchliche Kinder- und Jugendarbeit ausgerichtet werden könnte. Die Arbeitsgruppe bat die Synodalen darum, an einem Modell weiterarbeiten zu können, wonach Kirchenkreis und Gemeinden einen Mischverband gründen, unter dessen Dach Jugendreferat, gemeindliche Jugendleitungen und der Verein Evangelische Jugendarbeit zusammenkommen sollen. Die Synodalen wiederum bitten nun per Beschluss die Kirchengemeinden, das Jugendforum sowie die Mitarbeitendenvertretungen um Stellungnahme zu diesem Modell. Zudem wird die Arbeitsgruppe, das Modell weiter auszuarbeiten und neben Grundzügen einer inhaltlichen Konzeption auch den Finanz- und Personalbedarf zu skizzieren. „Natürlich wäre es schön, wenn wir nach so langer Vakanz weiter beim Thema wären“ resümiert Superintendent Dr. Urban. „Dass aber zur Arbeit für und mit Kindern und Jugendlichen im Evangelischen Kirchenkreis Duisburg eine so angeregte, sachliche Diskussion entstanden ist, zeigt sehr allen Synodalen dieses Arbeitsfeld am Herzen liegt. Die Kinder- und Jugendarbeit ist ein Baustein unserer Identität als Evangelische Kirche.“
Mit einem starken Plädoyer warb Arnd Henze, Journalist und Mitglied der 13. Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland bei den Abgeordneten des evangelischen Kirchenparlamentes in Duisburg, den Weg zur Treibhausgasneutralität 2035 der Evangelischen Kirche im Rheinland mitzugehen. Henze, der auch Mitglied der rheinischen Synode ist, gab zu, dass Klimaschutz für Kirchenkreise und Kirchengemeinden teuer ist. „Das kostet, da dürfen wir uns nichts vormachen. Aber wir müssen die Rechnung aufmachen, was es kostet, nichts zu tun. Nicht-Handeln hat auch seinen Preis.“ Das sahen auch die Mitglieder der Duisburger Synode so, die sich mit einem einstimmigen Votum den Beschluss „Auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität 2035“ der Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland zu eigen machte und sich damit zum Ziel setzt, gleichfalls bis 2035 nur noch treibhausgasneutrale Gebäude in Gemeinden, kreiskirchlichen Einrichtungen und Werken zu nutzen. Welche Gebäude behalten werden können, soll bis 2027 entschieden werden. Dazu soll ein Konzept zur Treibhausgasneutralität mit dem Schwerpunkt „Gebäudebedarfsplanung“ bis zur Herbstsynode 2022 entwickelt werden, in dem neben den Maßnahmen auch deren Finanzierung aufgezeigt werden soll. „Die knappe Zeitschiene für die Erstellung eines Konzeptes bis zur Herbstsynode ist in der Relevanz und Dringlichkeit des Themas begründet. Wir wollen als Kreissynode ein Zeichen setzen“ heißt es im Beschluss.
Ein ebenfalls wichtiges, nichtbinnenkirchliches Thema für die Abgeordneten des evangelischen Kirchenparlamentes war die Gleichbehandlung aller Geflüchteten auch in Duisburg. Sie forderten diese durch das eindeutige Votum für eine Erklärung des Synodalausschusses für Interreligiösen Dialog, Migration und Integration mit dem Titel „Unteilbare Nächstenliebe“ und durch die verabschiedeten Leitsätze zum Thema „Ukraine, Flucht und Zusammenleben in Duisburg“. In letzteren heißt es: „Flucht nach Duisburg bedeutet für uns auch Zusammenleben in Duisburg. Wir warnen davor, die verschiedenen Gruppen von Geflüchteten gegeneinander auszuspielen. Die Menschen, die in der Vergangenheit aus der Sowjetunion und ihren Nachfolgestaaten nach Deutschland und nach Duisburg gekommen sind, dürfen wegen ihrer Russischkenntnisse nicht als „Russen“ ausgegrenzt werden. Sie sind als Russland-Deutsche wertvolle Brückenbauer zwischen den Nationen, ebenso wie Deutsch-Türken, Deutsch-Italiener und viele andere.“ Weiter heißt es: „Wir wissen, dass es im Zusammenleben und Dialog auch zu Spannungen und Konflikten kommen kann. (…) Wir werden weiterhin am interkulturellen und interreligiösen Dialog festhalten.“ Und schließlich: „Das Zusammenleben in Duisburg braucht Menschen, die sich dafür einsetzen und es gestalten — zum Wohle aller. Die evangelische Kirche in Duisburg gehört dazu, denn `Nächstenliebe ist unteilbar´.“
Die Leitsätze und die Erklärung des Synodalausschusses sind als PDF hier im Netz nachzulesen.
Zur nächsten Tagung kommt die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg im November 2022 zusammen. Infos zum Evangelischen Kirchenkreis Duisburg, den Gemeinden und Einrichtungen gibt es im Netz unter www.kirche-duisburg.de.