Die Synode des Evangelischen Kirchenkreises Duisburg – das sogenannte evangelische Kirchenparlament – tagt am 10. und 11. November 2023 im Meidericher Gemeindezentrum, Auf dem Damm 8. Vor Beratungsbeginn versammeln sich die Synodalen – die gewählten Vertreterinnen und Vertreter aus den Gemeinden und berufene Mitglieder – sowie Gäste um 18 Uhr in der benachbarten Kirche zu einem Abendmahlsgottesdienst mit Prediger Pfarrer Udo Otten. Der Evangelische Kirchenkreis Duisburg und seine Gemeinden laden Interessierte herzlich zum Gottesdienst und zur Tagung ein.
Auf der Tagesordnung stehen am Freitag ab 20 Uhr die Aussprache zum Bericht des Superintendenten sowie die zu den Berichten aus Gemeinden, Einrichtungen, Werken, Synodalaufträgen und dem Verwaltungsverband. Die Synodalen geben zudem ihr Votum zur geplanten Kirchensteuerverteilung 2024 und verabschieden die Haushaltspläne des Kirchenkreises und des Bildungswerkes für das Jahr 2024. Zudem wird die Finanzprognose für den Zeitraum bis 2035 vorgestellt. Außerdem geht es dann noch um das Thema Kindertageseinrichtungen.
Der Tagungssamstag beginnt mit der Andacht im Gemeindezentrum um 9 Uhr, die Pfarrerin Barbara Montag hält. Danach geht es u.a. um den aktuellen Stand zur Kinder- und Jugendarbeit, um den Umfang der zu besetzenden Stelle der Geschäftsführung Diakonisches Werk sowie um die Zusammenarbeit zwischen Kreissynodalvorstand und Synode. Auf der Tagesordnung steht vor Beratungsende noch ein Wahlmarathon an: So müssen alleine für den Kreissynodalvorstand Wahlen zu acht Positionen durchgeführt werden.
Die Tagung ist öffentlich; Interessierte sind herzlich zur Feier des Gottesdienstes und zur Teilnahme an der gesamten Tagung eingeladen. Infos zum Evangelischen Kirchenkreis Duisburg, den Gemeinden und Einrichtungen gibt es im Netz unter www.kirche-duisburg.de.
Stichwort Kreissynode:
Die Kreissynode leitet den Kirchenkreis. Sie ist vergleichbar mit dem Parlament auf politischer Ebene. Die Kreissynode setzt sich zusammen aus Pfarrerinnen und Pfarrern und gewählten Presbyterinnen und Presbyter, die von den einzelnen Kirchengemeinden als Delegierte entsandt werden, sowie berufenen Mitgliedern. Laut Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland dürfen Theologen in einer Kreissynode nicht in der Mehrzahl sein. Die Kreissynode trifft sich in der Regel zweimal im Jahr und tagt ein oder zwei Tage.